Die Stufen Eins und Zwei

Unsere Betriebe teilen wir in jeweils zwei verschiedene Angebotsstufen ein, die ihren Kunden und Gästen ein unterschiedliches Leistungsspektrum an regionalen Produkten und Gerichten bieten.
Die Angebotsstufen bezeichenen wir als Stufe I und Stufe II.
In der Gastronomie bedeutet die Stufe I:
Als Gast haben Sie hier die Möglichkeit, das ganze Jahr über mindestens ein Gericht zu genießen, das aus den Produkten der Direktvermarkter im Regionalbuffet hergestellt wird.
Restaurants und Gasthöfe die weitere Kriterien einhalten sind in der Stufe II:
Hier erhalten Sie verschiedene Speisen und Getränke, die aus den Produkten der Direktvermarkter aus dem Regionalbuffet hergestellt sind, so dass Sie sich aus der Karte ein komplettes Menü zusammenstellen können.
Bei den Direktvermakrter und Verarbeitungsbetrieben muss auf den Betrieben der Stufe I mindestens ein Produkt auf dem Hof erzeugt und verarbeitet werden.
Bei den Stufe II Betrieben werden 95 % der Produkte auf dem Hof erzeugt und teilweise weiterverarbeitet.
Die Stufe II Gastronomie- und Direktvermakrtungsbetriebe erkennen Sie am roten Siegelschild www.Regionalbuffet.de am Haus oder im Laden.
Welche genauen Kriterien unsere Mitgliedsbetriebe zur Einteilung der Angebotsstufen erfüllen müssen, können Sie hier weiterlesen.
In der Gastronomie
- Stufe 1: Siegel auf der Speisekarte
- Das ganze Jahr steht ein Gericht (kann wechseln) auf der Karte, wobei das Kernprodukt und 1 Beiprodukt von Regionalbuffet-Produzenten stammen müssen.
- Der Hersteller/Direktvermarkter wird genannt.
- Zusätzlich 1 Getränk eines Anbieters aus dem Regionalbuffet.
- Auf der Speisekarte wird die Philosophie des Regionalbuffets erläutert. - Stufe II: Siegel als Schild am Haus
- Auf der Speisekarte wird die Philosophie des Regionalbuffets erläutert.
- Speisen und Getränke aus dem Regionalbuffet sind ganzjährig im Angebot.
- Mindestens je 1 Vertreter aus den Getränkegruppen (alkoholfrei, alkoholische Getränke, Digestiv) sind aus dem Regionalbuffet.
- Die Hersteller/Direktvermakrter werden genannt.
- Auf der Speisekarte muss der Charakter des Regionalbuffets erkennbar sein (z. B. extra Karte).
- Hauptbestandteil und eine Beilage müssen von Regionalbuffetanbietern sein.
- Aus 5 Produktgruppen sind Produkte des Regionalbuffets auf der Karte deklariert.
Bei unseren Direktvermarktern:
Der Betrieb hat den Status Landwirt oder ist Direkterzeuger:
- Die Produkte, die dem Regionalbuffet angeboten werden, sind auf dem Betrieb erzeugt und haben einen Herkunftsnachweis.
- Das Produkt ist aus der definierten Region.
- Die gesetzlichen Regelungen in den Produktionsbereichen müssen erfüllt sein.
- Prüfung durch die Steuerungsgruppe möglich.
Kriterien, die die Verarbeitungsbetriebe definieren:
- Die Produkte die dem Regionalbuffet angeboten werden, stammen aus bäuerlichen Betrieben aus der für das Regionlbuffet definierten Region, sind im Betrieb selbst verarbeitet und führen einen Herkunftsnachweis.
- Die gesetzlichen Regelungen werden eingehalten.
- Der Verarbeitungsbetrieb lässt eine Prüfung durch die Steuerungsgruppe zu.
- Handwerksbetriebe können Partner sein, wenn sie nachweisen, dass sie ihre Produkte, die sie dem Regionalbuffet anbieten aus der Region beziehen und handwerklich verarbeiten.
- Der Verarbeitungsbetrieb vertritt die Philosophie des Regionalbuffets.
Auch hier erfolgt die Siegelvergabe.
- Stufe I: Siegel auf dem Produkt
- Er erfüllt mit dem gesiegelten Produkt die Bedingungen, die ihn als Direktvermarkter definieren.
- Für dieses Produkt muss ein Herstellungsnachweis geliefert werden. - Stufe II: Der Direktvermarkter ist Siegelbetrieb
- Die Philosophie des Regionalbuffets ist am Betrieb deutlich.
- nahezu 95% der Produkte des Siegelbetriebes sind einzelsiegelfähig.



